Jedes Rechtsproblem ist einzigartig. Es mag eine Fülle von ähnlichen Fällen geben, aber das Problem, das Sie in meine Kanzlei geführt hat, ist ein einmaliges Ereignis- auch wenn ähnliche Fälle schon vorgekommen sind oder wieder vorkommen werden.

Sie dabei zu unterstützen, die bestmögliche Lösung für dieses Problem zu finden, ist meine Aufgabe als Ihr Anwalt.

Allgemeine Rechtstipps finden Sie im Internet in großer Zahl - eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Rechtsproblem finden Sie nur beim Anwalt.

Dieser Einsatz ist nicht kostenlos. Er kostet Ihren Anwalt Zeit, Kraft und Geld: Geld für die Miete der Kanzleiräume, Geld für das Gehalt von kompetenten Mitarbeitern, Geld für juristische Fachliteratur und für Fortbildungen, und Geld für den Lebensunterhalt des Anwalts.

Einzige Einnahmequelle Ihres Anwalts ist das Honorar, das er von seinen Mandanten erhält. Nur deshalb kann er unabhängig von Dritten Ihre Interessen vertreten.

Über die Höhe des Anwalthonorars gibt es in Deutschland ein Gesetz: das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem Gesetz berechnet sich das Honorar des Rechtsanwalts im Normalfall nach Tabellen, die in den Anhängen zu diesem Gesetz veröffentlicht wurden. Die Beträge, die sich nach diesen Tabellen ergeben, hängen wiederum vom Streitwert und von den Tätigkeiten ab, die der Anwalt in einer bestimmten Angelegenheit entfaltet.

Alternativ kann auch vereinbart werden, dass sich die Höhe des Honorars nach einem Stundensatz berechnet. Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist zulässig.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen vereinbare ich mit meinen Mandanten meist die Abrechnung nach den Tabellen des RVG. Da es verboten ist, diese Werte zu unterschreiten, ist das meistens auch für die Mandanten die kostengünstigste Lösung.

In anderen Fällen vereinbare ich ein Stundenhonorar. Mein üblicher Stundensatz liegt derzeit bei 150,-€/Stunde zzgl. MWSt. Dieser Wert ist für die Verhältnisse in München und im Münchener Umland nicht besonders hoch. Der Betrag ist notwendig, um einen ordnungsgemäßen Kanzleibetrieb zu gewährleisten.

Für Erstberatungen berechne ich in der Regel unabhängig von der Dauer 150,-€ zzgl. 19% MWSt, insgesamt also 178,50 €.

Zur Finanzierung eines Rechtsstreits gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Deutschland sind Rechtschutzversicherungen verbreitet, die gerade in arbeitsrechtlichen oder mietrechtlichen Streitigkeiten das Kostenrisiko übernehmen. Anders als die Krankenversicherung übernimmt aber keine Rechtschutzversicherung alle Risiken, es gibt viele Ausschlüsse. Daher ist es wichtig, rechtzeitig eine Deckungszusage vom Versicherer einzuholen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben und nicht die Mittel, einen Prozess selbst zu finanzieren, prüfe ich für Sie gerne die Möglichkeiten, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Anwaltskosten sind: -Ratenzahlungsvereinbarungen: Sie zahlen einen Teil der Honorars sofort und den Rest in gleichbleibenden monatlichen Raten                                                          -Erfolgshonorare (diese sind in Deutschland aber nur in Ausnahmefällen zulässig)             -die Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers, also eines Unternehmens, das gegen Erfolgsbeteiligung die Finanzierung von Prozesskosten übernimmt

Wenn Sie noch Fragen zur Vergütung haben, beantworte ich Ihnen diese gerne im Rahmen der Erstberatung!