Strafrecht


Die Verteidigung im Strafverfahren ist eine besondere Herausforderung: Für den Beschuldigten geht es um Freiheit, Geld und Reputation, kurz: um die bürgerliche Existenz. Der Staat wiederum leitet oft dann ein Strafverfahren ein, wenn besonders wichtige Rechtsgüter verletzt oder bedroht sind.


Als Beschuldigter ist man hier in der Regel sehr allein gegen eine umfangreiche Phalanx aus Polizei, anderen Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft gestellt.

Alle diese Behörden haben in erster Linie staatliche Interessen zu schützen; der Schutz der Rechte und Interessen des Beschuldigten ist nicht ihre Hauptaufgabe und kann schnell mit anderen Aufgaben kollidieren.

Hinzu kommen oft persönliche Gegner und mehr oder weniger beteiligte Zeugen, die jeweils ihre eigenen Interessen verfolgen. Das Prozessumfeld ist in der Regel unbekannt; die Informationen, die man bekommt, sind unvollständig und z.T. falsch.


In dieser Situation ist der Anwalt als Strafverteidiger der einzige Helfer, dem man vertrauen kann. Er kennt die Gesetze, erhält von der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und kann umfassend beraten und die Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht führen und begleiten.

Mit meiner umfangreichen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet stehe ich Ihnen gerne bei, wenn es notwendig werden sollte.